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Wir übernehmen für Sie die Beitreibung von Außenständen, von der außergerichtlichen Mahnung über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Zwangsvollstreckung. Die hierfür anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung sind als Verzugsschaden gegen Ihren Schuldner durchsetzbar. Die oft hohen Gebühren von Inkassounternehmen sind es nach der Rechtsprechung häufig jedoch nicht.

Um Ihr finanzielles Risiko im Falle erfolgloser Vollstreckung, etwa weil der Schuldner nicht leistungsfähig ist, zu begrenzen, bieten wir Ihnen Betreibungspauschalen an.